"WBK" - Erwerbsscheinpflichtige Schusswaffen

Das Waffenrecht in Europa ist alles andere als einheitlich geregelt. Eine effiziente Behandlung Ihrer Käufe macht es unbedingt erfordert, die richtigen Regeln zu befolgen. Es gilt: für alle Aspekte der Übertragung einer Waffe (Erwerbsberechtigungen für Deutsche, Exportgenehmigungen, Abholung/Transport), gilt ausschließlich deutsches Recht! Hier ist ein kurzer Überblick:

 

1. Kunden aus Deutschland

2. Kunden aus dem Ausland

3. Privatkunden aus der EU, aus Norwegen, Schweiz, Island und Liechtenstein

4. Waffenhändler innerhalb der Europäischen Gemeinschaft

5. Kunden außerhalb der Europäischen Gemeinschaft

6. Kunden in den USA

7. Kunden aus dem Mittleren und dem Fernen Osten

8. Lagerkosten

 

1. Kunden aus Deutschland

Die Novellierung des deutschen Waffengesetzes, in Kraft seit dem 01.09.2020, hat gravierende Änderungen mit sich gebracht. Die Überlassung von Waffen wurde durch das Nationale Waffenregister (NWR) völlig neu geregelt.

Ohne Ihre persönliche NWR-ID (zum Beispiel „P-2021-01-31-1234567-X“) und die NWR-ID Ihrer WBK (z.B. „E-2021-01-31-1234567-X“) können wir Waffen weder überlassen noch übernehmen!

Von juristischen Personen benötigen wir die NWR-ID beginnend mit „F-20xx...“.

Sollten Sie über diese Daten noch nicht verfügen, kontaktieren Sie Ihre Waffenbehörde und beantragen Sie Ihr „Stammdatenblatt“ mit Ihren NWR-IDs.

Bitte schicken Sie uns keine Original-WBKs mehr! Eine gute Kopie genügt, da wir Überlassungen nicht mehr in der WBK, sondern direkt im NWR eintragen. Das auch für Sie entscheidende Versanddatum finden Sie auf dem Begleitdokument auf dem Stempel „Überlassungsdatum ist Versanddatum“. Ab diesem Überlassungsdatum läuft die 14-tägige Frist, innerhalb der auch Sie den Erwerb der Waffe(n) bei Ihrer zuständigen Behörde melden müssen.

 

2. Kunden aus dem Ausland

Für Waffen, die in Deutschland erlaubnispflichtig sind, in Ihrem Land aber ohne Erlaubnis erworben und eingeführt werden können, benötigen wir unbedingt eine von Ihren Behörden abgestempelte Bestätigung hierüber. Wir empfehlen die Einfuhr über einen Waffenhändler.

Abholung: auch wenn Besitz und Erwerb einer Waffe in Ihrem Heimatland keinen Einschränkungen unterliegen, müssen wir dennoch die deutschen Regeln für die Überlassung erwerbscheinpflichtiger Waffen beachten. Wir dürfen Ihnen daher Waffen, für deren Besitz in Deutschland eine Erwerbsberechtigung erforderlich ist, auch dann nicht zum Transport überlassen, wenn wir bereits eine gültige Exportgenehmigung haben!

 

3. Privatkunden aus der EU, aus Norwegen, Schweiz, Island und Liechtenstein

Bitte senden Sie uns

-      eine Kopie/Scan Ihres gültigen Ausweises/Reisepasses
-      eine behördliche EU-Einfuhrbewilligung (mindestens 4 Monate gültig),
-      oder nennen Sie uns Ihren Waffenhändler (Firmenname, Adresse, Telefon, E-Mailadresse), der den Import für Sie abwickelt. Nutzen Sie dafür die Importvollmacht für Waffenhändler.

Abholung: auch wenn Besitz und Erwerb einer Waffe in Ihrem Heimatland keinen Einschränkungen unterliegen, müssen wir dennoch die deutschen Regeln für die Überlassung erwerbscheinpflichtiger Waffen beachten. Wir dürfen Ihnen daher Waffen, für deren Besitz in Deutschland eine Erwerbsberechtigung erforderlich ist, auch dann nicht zum Transport überlassen, wenn wir bereits eine gültige Exportgenehmigung haben!

 

4. Waffenhändler innerhalb der Europäischen Gemeinschaft

Bitte senden Sie uns Ihre Waffenhandelserlaubnis als gut lesbare Kopie, ihre allgemeine Importerlaubnis oder eine genehmigte individuelle EU-Einfuhrbewilligung (mindestens 4 Monate gültig).  

Bitte verwenden Sie ausschließlich die folgenden Daten für Ihre EU-Importbewilligung! Diese werden Ihnen zusammen mit der Rechnung zugeschickt.

 

5. Kunden außerhalb der Europäischen Gemeinschaft

Bitte senden Sie uns:

-      Ihre nationale Einfuhrbewilligung, ohne die wir die deutsche Ausfuhrgenehmigung nicht beantragen können.
-      Das von Ihnen unterschriebene End-Use Certificate. Falls sie Fragen zum korrekten Ausfüllen haben, sind wir Ihnen gerne behilflich.

 

6. Kunden in den USA

Bitte senden Sie uns:

-      Ihre nationale Einfuhrbewilligung, ohne die wir die deutsche Ausfuhrgenehmigung nicht beantragen können.
-      Das von Ihnen unterschriebene End-Use Certificate. Falls sie Fragen zum korrekten Ausfüllen haben, sind wir Ihnen gerne behilflich.

Wir bitten Sie darüber hinaus, neben den Bundesvorschriften auch die Vorschriften Ihres Staates zu beachten. Holen Sie den Rat eines ohnehin benötigten lizenzierten Importeurs ein! Wir arbeiten bevorzugt mit MMBI in Maryland und konsolidieren alle Käufe in einen Export-, Versand- und Importvorgang. Das dauert natürlich etwas länger, ist aber dafür weitaus kostengünstiger.

 

7. Kunden aus dem Mittleren und dem Fernen Osten

Bitte senden Sie uns:

-      Ihre nationale Einfuhrbewilligung, ohne die wir die deutsche Ausfuhrgenehmigung nicht beantragen können.
-      Das von Ihnen unterschriebene End-Use Certificate. Falls sie Fragen zum korrekten Ausfüllen haben, sind wir Ihnen gerne behilflich.

Darüber hinaus benötigen wir eine beglaubigte Übersetzung der Einfuhrgenehmigung sowie des vollständig ausgefüllten End-Use Certificates.

 

8. Lagerkosten

Deutsche Kunden senden uns Ihre Erwerbserlaubnis bitte unverzüglich zu, da wir nach Ablauf von 5 Wochen ab Rechnungsdatum die Waffen auf Ihre Kosten und Risiko auslagern müssen.

Ausländische Kunden senden uns bitte die Importerlaubnis so rasch wie möglich zu, da wir nach Ablauf von 12 Wochen ab Rechnungsdatum die Waffen auf Ihre Kosten und Risiko auslagern müssen.

Für genehmigungspflichtige Schusswaffen betragen die Lagergebühren nach Ablauf der o. a. Frist pauschal € 10 pro Waffe pro Monat.

Werden ersteigerte Objekte trotz zweimaliger Aufforderung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Kauf abgeholt, ist der Versteigerer berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Käufers neuerlich der Versteigerung zuzuführen. In diesem Fall wird der Käufer wie ein Einlieferer betrachtet. Vom Erlös werden Einlieferergebühren, Zinsen, Lagerkosten und sonstige Spesen abgezogen.

Bitte beachten Sie, dass nach Erhalt Ihrer Unterlagen in Einzelfällen die Bearbeitung von Exportanträgen durch unsere Behörden noch bis zu 8 Wochen dauern kann.

Downloads

Importvollmacht für Waffenhändler
Download Importvollmacht DE

End Use Certificate Form
End Use Certificate Form

 

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