A96_Schusswaffen

10 | Liebe Kunden, bitte beachten Sie beim Erwerb von in Deutschland besitzkartenpflichtigen Waffen: Umnach Zahlungseingang einen schnellstmöglichen Versand veranlassen zu können, bitten wir: unsere deutschen Kunden: Die Novelle des deutschen Waffengesetzes zum 01.09.2020 hat mit dem Inkrafttreten des Nationalen Waffenregisters (NWR) zu gravierenden Änderungen geführt. Seither dürfen wir WBK-pflichtige Schußwaffen nur noch gegen Nachweis Ihrer gültigen NWR-IDs überlassen. Daher benötigen wir Ihre persönliche NWR-ID (beginnt immer mit „P“), sowie die NWR-ID Ihrer waffenrechtlichen Erlaubnis (beginnt immer mit „E“), in die die erworbene Waf fe eingetragen werden sollen. Die NWR-IDs von Gewerbetreibenden beginnen mit „F“. Sollten Sie noch nicht über diese NWR-IDs verfügen, beantragen Sie so schnell wie möglich bei Ihrer zuständigen waf fenrechtlichen Behörde die Ausstellung Ihres „Stammdatenblattes“ mit den NWR-ID Nummern für Person und WBK. Mit der direkten Meldung der Überlassung an das NWR entfällt auch der Eintrag in Ihre Erwerbsberechtigung, deren Originale wir nicht mehr benötigen – die Übersendung einer guten Kopie ist ausreichend. Als Überlassungsdatum melden wir das Versanddatum. Dieses f inden Sie auf dem Begleitschreiben zu Ihrem Paket auf dem Stempel „Überlassungsdatum ist Versanddatum“. Bitte beachten sie die Frist von 14 Tagen, ab Überlassungsdatum, um die Waffe(n) bei Ihrer zuständigen Behörde anzumelden. unsere Kunden innerhalb der Europäischen Gemeinschaft: Senden Sie uns die von Ihrer Behörde genehmigte EU-Einfuhrbewilligung oder die Adresse Ihres Waffenhändlers, über den Sie einführen wollen. Die Verzögerungen beim Erwerb von in Deutschland besitzkartenpflichtigen und in Ihrem Land frei erwerbbaren Waffen aufgrund der strengen deutschen Rechtsvorschriften bitten wir zu entschuldigen. Wir würden Ihnen hierfür die Einfuhr über Ihren Waf fenhändler empfehlen. unsere Kunden außerhalb der Europäischen Gemeinschaft: Senden Sie uns Ihre nationale Einfuhrbewilligung, die Voraussetzung für die Erteilung einer deutschen Ausfuhrgenehmigung ist, zusammenmit dem von Ihnen unterschriebenen „End-Use Certif icate“, das wir Ihnen zusammen mit der Auktionsrechnung zuschicken werden. unsere Kunden in den USA und Kanada: bitten wir insbesondere, Ihre nationalen und regionalen Einfuhrbestimmungen zu überprüfen und im Zweifelsfall Ihren Waf fenhändler und Importeur, über den eine Einfuhr zu erfolgen hat, zu Rate zu ziehen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass in Einzelfällen die Bearbeitung von Exportanträgen durch deutsche Behörden bis zu 6 Wochen dauern kann. Unsere Postanschrift: Hermann Historica GmbH Bretonischer Ring 3, 85630 Grasbrunn / München - Deutschland Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung unter: Tel.:+49-89-54 72 64 9-0 Fax:+49-89-54 72 64 9-999 E-mail: contact@hermann-historica.com

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