Internationale Orden & militaerhistorische Sammlungsstuecke
204 | 4261 Geheimrat Friedrich Theodor Schaaff – Ehrenbürgerurkunde der Stadt Rastatt, 1844 Großformatige Pergamenturkunde mit kalligraphisch in schwarzer Tuschemit partieller Goldhöhung gestaltetemVerleihungstext „demaus unsererMitte scheidendenGeheimenRath Schaaff - Ritter des Grosher- zogl: Bad: Ordens vom Zaehringer Loewen und decorirt mit der Gros- herz: Bad: Felddienst Auszeichnung - das Ehren=Bürger=Recht unserer Stadt zu ertheilen”, datiert „Rastatt den 9ten Juni, Ein Tausend Acht Hundert Vierzig und Vier”, darunter die Unterschriften des Bürger meisters und Gemeinderats sowie des Bürgerausschusses mit Vorstand. Rechts unten signiert „Fec.: Jos. Durler”. Die linke Seite mit eingearbei- teter gelb-roter Kordel mit zwei Quasten, daran anhängend die silberne und floral gravierte Siegelkapsel mit unbeschädigtem Wachssiegel der Stadt. Die Urkunde auf ein quadratisches Maß gefaltet, dazu die passen- de Schatulle aus weinrotem, goldgeprägtemLeder, die vier ehemals auf- 4261 klappbaren Deckelsegmente leider jeweils vom Rand gelöst, eines der Segmente mit lederner Schutzabdeckung für die mittig zu platzierende Siegelkapsel. Maße ca. 30 x 30 cm. Friedrich Theodor Schaaff erhielt zu seinem Abschied als Landrat in Rastatt (1832 - 1844) sowie für seine Verdienste um die Regelung des Grundstückverkehrs für den Festungsbau die Ehrenbürgerrechte verliehen. Nach dem Kalligraphen dieser Urkunde ist heute die Josef- Durler-Schule in Rastatt benannt. 260838 II + € 490 BAYERN KÖNIGHAUS 4262 Ludwig der Bayer (1282 oder 1286 - 1347), ab 1314 König und ab 1328 Kaiser des Hl. Römischen Reichs - Renaissance-Tapisserie um 1600 mit seinem königlichen Wappen sowie dem seiner Frau Margarethe von Holland (ca. 1307/10 - 1356) Verschiedenfarbige Seiden und -brokate, Samt, verziert mit leonischer Stickerei in Gold- und Silberfäden sowie Posamentstickerei, Silber tressen, geknüpfte Bordüre am Unterrand, der Oberrand wohl im 19. Jhdt. verstärkt mit rotem Samtstreifen, daran rückseitige Ösen zur Aufhängung. Unterfüttert mit weißem Filz sowie rotem Leinenstoff. Maße ca. 100 x 200 cm. Die Vernähung der einzelnen Felder aufgrund des Eigengewichts der verwendeten Materialien teils gelöst, ebenso die einiger leonischer Stickereien, die Seide altersbedingt partiell zerschlis- sen, teils mit Fehlstellen. Dennoch in der Substanz gut erhaltene Wappen-Tapisserie in restaurierungswürdigemZustand. Das linke Wappenfeld zeigt den Reichsadler mit bayerischem Herz- schild, darüber die erhaben gefertigte Krone, am Unterrand Bandeau mit altdeutscher Inschrift „Ludwig der Bayer Kayser”, das rechte mit dem Allianzwappen Ludwigs und seiner Gemahlin Margarethe, eben- falls unter erhabener Krone und mit Bandeau „Margerethe von Holland”. ImZentrummit Devise „Hilf uns Got”, in den beiden Seiten- feldern reich gestickter Floraldekor. Ludwig IV. (der Bayer) wird ebenso wie Friedrich von Halbsburg am am 25. November 1314 ebenso wie Friedrich von Habsburg jeweils erhoben durch einen Teil der Kurfürsten, zumKönig gekrönt. Der Thronstreit der beiden Könige dauerte bis 1325, als der 1322 in der Schlacht bei Mühl- dorf in die Gefangenschaft Ludwigs geratene Friedrich von Habsburg auf seinen Thron verzichtet und im Gegenzug ohne Lösegeldzahlung freigelassen wird. Aufgrund der politischen Einflussnahme Ludwigs in Oberitalien, immerhin Teil seines Hl. Römischen Reichs, wird er von Papst Johannes XXII. 1324 (bis zu seinem Tod 1347) exkommuniziert, kann aber zuvor nochMargarethe von Holland heiraten. Zwischen 1325 und 1327 regiert er gemeinsammit Friedrich vonHabsburg alsMitkönig, von 1327 - 1330 zieht er mit einemHeer nach Italien, lässt sich im Januar 1328 von drei Bischöfen zum Kaiser krönen, setzt kurz darauf Papst Jo- hannes XXII. ab, um sich von dessen Nachfolger Nikolaus V. im Mai 1328 erneut krönen zu lassen. 1347 verstirbt er unerwartet auf der Jagd bei Fürstenfeldbruck. Provenienz: Höchstwahrscheinlich aus einer Ahnengalerie eines Wittelsbacher Schlosses stammend. HermannHistorica, 35. Auktion im Oktober 1997, Los 4386.
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