536 König Friedrich Wilhelm III. von Preußen - eigenhändig signiertes Patent zum „Wirklichen Capitaine“für den Stabs-Capitaine von Werner, 1815 Doppelbogen mit dreiseitigem Text, die dritte Seite datiert „Berlin, den 4.ten July 1815“ und mit eigenhändiger Unterschrift „Friedrich Wilhelm“ des Königs. Darunter die Reste des roten Wachssiegels. Am Unterrand bezeichnet „Patent als Wirklicher Capitaine von der Infanterie, für den Kreis-Officier bei der Gens d‘Armerie, Stabs Capitaine von Werner“. Die erste Seite am Unterrand in Bleistift bezeichnet „Frederic Guillaume III 1815“. Mehrfach gefaltet, brüniert, Randläsuren. Die Beförderung zum Wirklichen Capitaine der Infanterie lässt darauf schließen, dass von Werner kein ehemaliger Offizier des 1806 aufgelösten Kürassierregiments Gens d‘Armes war, sondern ein Stabs-Capitaine der Gendarmerie. Friedrich Wilhelm III. gründete am 30. Juli 1812 das preußische Gendarmeriekorps nach dem Vorbild der Gendarmerie impériale Frankreichs. 327320 II - € 540 537 Kaiser Wilhelm I. (1797 - 1888) - eigenhändige und signierte Antwort an den Militärgouverneur von Unruh seines Sohnes Prinz Friedrich Wilhelm, 1841 Die Antwort Wilhelms am Rand eines dreiseitigen Briefes des Militärgouverneurs Oberst Karl von Unruh (1786 - 1852) seines Sohnes (der spätere Kaiser Friedrich III.). Der Oberst, damals auch Adjutant von Wilhelm und bereits schwer erkrankt, meldet Bedenken an, dass er sich erneut ein Zimmer auf Schloss Babelsberg mit dem Erzieher des Prinzen teilen müsse, da „das für den jungen Prinzen bestimmte neue Haus auf dem Babelsberg in diesem Jahr noch nicht bewohnt werden“ könne, „die536 330 |
RkJQdWJsaXNoZXIy NDA0OTk=